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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 R 573/09   

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https://dejure.org/2010,117402
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 R 573/09 (https://dejure.org/2010,117402)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 1 R 573/09 (https://dejure.org/2010,117402)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 1 R 573/09 (https://dejure.org/2010,117402)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 R 573/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, die durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Oktober 2005 (Az.:1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05) bestätigt worden sei, finde die zusätzliche Altersversorgung der Technischen Intelligenz im volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben nur dann Anwendung, wenn am Stichtag 30. Juni 1990 die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt seien:.

    Anhand dieser genannten Kriterien ist das BVerfG in seinem Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u.a. - zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgenannte Stichtagsregelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 R 573/09
    Denn das BSG hat bereits entscheiden, dass eine Gleichstellung weiterer Personengruppen, die am 30. Juni 1990 arbeitslos und damit vor diesem Zeitpunkt aus einem von einem Versorgungssystem erfassten Beschäftigungsverhältnis bereits ausgeschieden waren, die Voraussetzungen für eine (fiktive) Versorgungsanwartschaft nicht Einbezogener nicht erfüllten (BSG, Urteil vom 08.06 ...2004 - B 4 RA 56/03 R).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 R 573/09
    Das BSG nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass über einen eng verstandenen Wortlaut von § 1 Abs. 1 AAÜG hinaus auch solche Personen unter dessen Anwendungsbereich fallen, die zu keinem Zeitpunkt in ein Zusatzversorgungssystem förmlich einbezogen waren, nach der zum 31. Juli 1981 maßgeblichen Rechtslage aber aufgrund der am 30. Juni 1990 bestehenden Sachlage einen Anspruch auf eine solche Einbeziehung gehabt hätten (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3, Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2016 - L 1 RS 3/14
    Daher sind Personen, die ohne rechtlich wirksame Einbeziehung irgendwann einmal vor Schließung der Zusatzversorgungssysteme die damals geltenden Regeln für die Einbeziehung in Zusatzversorgungssysteme erfüllt hatten, bundesrechtlich ohne Gleichheitsverstoß nicht als Zugehörige anzusehen (Urteil des Senats vom 24. November 2010 - L 1 R 573/09; BSG, Urteil vom 8. September 2009 - B 5 RS 10/09 R, Rdnr. 23 - zitiert nach Juris).
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